- Freihandelszone
- Free Trade Association (FTA).I. Außenhandelspolitik:Spezifisches Konzept zur regionalen Handelsliberalisierung. Bei einer F. werden zwischen den Partnerländern schrittweise alle Zölle und Kontingente abgebaut; im Unterschied zur ⇡ Zollunion behält jedes Mitgliedsland einer F. weiterhin die volle Autonomie bei der Gestaltung seiner Handelspolitik (⇡ Zölle etc.) gegenüber Drittstaaten.- Damit verhindert wird, dass Importe aus Drittstaaten den Umweg über dasjenige Mitgliedsland nehmen, das den geringsten Zoll für das jeweilige Gut erhebt, bedarf es im Binnenhandel einer F. der Vorlage von ⇡ Ursprungsnachweisen (administrativ aufwändig bei Produkten, die in einem Mitgliedsland weiterverarbeitet wurden) und der Anwendung kompensatorischer Binnenzölle.- Eine F. (z.B. die ⇡ EFTA) verstößt prinzipiell gegen das Meistbegünstigungsgebot (⇡ Meistbegünstigung) des ⇡ GATT; Art. 24 definiert die Voraussetzungen, unter denen eine F. zwischen WTO-Mitgliedern zulässig ist.- Vgl. auch ⇡ Integration, ⇡ regionale Integration.II. Entwicklungspolitik:Aus dem nationalen Binnenmarkt von Entwicklungs- und Transformationsländern formal-juristisch ausgegliederte, weltmarktorientierte Standorte von Produktion und Handel, mit denen sich das betreffende Land in die internationale Arbeitsteilung einzugliedern versucht.
Lexikon der Economics. 2013.